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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17   

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https://dejure.org/2019,11242
LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17 (https://dejure.org/2019,11242)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2019 - L 33 R 24/17 (https://dejure.org/2019,11242)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - L 33 R 24/17 (https://dejure.org/2019,11242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 S 1 AAÜG, § 8 Abs 1 AAÜG, § 23 Abs 1 S 2 SGB 10
    Gesetzliche Rentenversicherung: Ermittlung von Rentenansprüchen eines Beschäftigten in der früheren DDR mit Anspruch aus einer Zusatzversorgung; Berücksichtigung von Zahlungen einer Jahresendprämie bei der Rentenermittlung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung des ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seiner Entscheidung vom 23. August 2007 (- B 4 RS 4/06 R - SozR 4-8570 § 6 Nr. 4) festgestellt, dass auch die in der DDR an Arbeitnehmer rechtmäßig gezahlten JEP Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV und damit des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG darstellen, da es sich um eine Gegenleistung des Betriebs für die von dem Werktätigen im jeweiligen Planjahr erbrachte Arbeitsleistung handelte, wobei es nicht darauf ankomme, dass dieser Verdienst nach DDR-Recht nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig gewesen sei.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
    Diese Vorgehensweise führt zu einer im Rahmen der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 6 AAÜG nicht zulässigen Schätzung der individuellen JEP, die bereits deshalb nicht eingreift, weil § 6 Abs. 6 AAÜG als vorrangige und bereichsspezifische Spezialnorm die vorliegende Fallkonstellation (ein Verdienstteil ist nachgewiesen, ein anderer glaubhaft gemacht) abschließend regelt und keinen Raum für die Anwendung der allgemeinen Schätzungsvorschrift des § 287 ZPO lässt (BSG Urteil vom 15. Dezember 2016 - B 5 RS 4/16 R - Rn. 19 nach juris).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
    Die weitere Einschränkung, dieses höchstens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach der Anlage 3 zu berücksichtigen, wird erst im Leistungsverfahren bedeutsam (dazu stellvertretend: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 mwN.); insoweit hat der Versorgungsträger ggf. nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer besonderen Beitragsbemessungsgrenze festzustellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2018 - L 22 R 78/14

    Voraussetzungen einer Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
    Zwar dürften die Voraussetzungen für die Feststellung der Zugehörigkeit des Klägers zur AVItech während seiner Beschäftigung beim VEB BuS Welzow vom 1. Januar 1973 bis zum 30. Juni 1985 nicht vorliegen, weil dieser VEB kein Produktionsbetrieb im Sinne der AVItech war (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2018 - L 22 R 78/14 -nach juris), jedoch ist das Gericht im Rahmen der Berufung des Klägers nicht befugt, diese rechtswidrig begünstigende Feststellung zu seinen Lasten zu korrigieren.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 986/10

    Jahresendprämie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
    Sollte der Kläger für die Zeit seiner Beschäftigung bei dem VEB BuS Welzow nicht in das Versorgungssystem der AVItech einzubeziehen sein, würde dies allerdings bereits die Berücksichtigung zusätzlicher Entgelte - über den von der Beklagten festgestellten Umfang hinaus - ausschließen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2011 - L 31 R 986/10 - Rn. 38 nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - L 33 R 508/12

    Gesetzliche Rentenversicherung: Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
    Die Zweifel, die an dem tatsächlichen Zufluss der Prämien in der behaupteten Höhe bestünden, stünden auch einer Glaubhaftmachung des tatsächlichen Zuflusses entgegen, sodass insoweit auch nicht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden könne (Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. April 2013 - L 33 R 508/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2017 - L 27 R 124/15

    Berücksichtigung in der DDR bezogener Jahresendprämien bei der Rentenberechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - L 33 R 24/17
    Die Auffassung des Sächsischen LSG in seinem Urteil vom 6. Dezember 2016 - L 5 R 806/15 - überzeugt den Senat ebenso wenig wie die des LSG Berlin-Brandenburg in dessen Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 27 R 124/15 - (zitiert nach juris), weil beide letztlich nicht ausreichend berücksichtigen, dass aufgrund der in der Erklärung vom 11./26. April 2010 genannten Prozentsätze allenfalls durch weitere Rechenschritte die den einzelnen Betriebsangehörigen individuell gezahlten JEP ermittelt werden können, die individuelle JEP aber gerade nicht glaubhaft gemacht wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - L 17 R 360/19

    Jahresendprämie - Glaubhaftmachung - Schätzung

    Denn sie steht im Widerspruch zu den insoweit einschlägigen Regelungen in § 118 Abs. 2 Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB-DDR) (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - L 33 R 24/17 -, Rn. 35 in juris).

    In ihrer Pauschalität belegt sie die konkret dem Kläger gezahlten Jahresendprämien nicht, weil sie die Minderungsmöglichkeiten nach § 117 AGB-DDR außer acht lässt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15. Dezember 2021 - L 3 R 231/18 WA -, Rn. 60; vom 24. Januar 2019 - L 33 R 24/17 - und vom 25. Mai 2016 - L 16 R 238/14 -, Rn. 18 in juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2022 - L 3 R 217/21

    Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer - Mindestvoraussetzung für

    Da die Zahlung der Prämien nicht voraussetzungslos erfolgte, hat der Kläger, um eine Feststellung zusätzlicher Entgelte beanspruchen zu können, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass alle diese Voraussetzungen in jedem einzelnen Jahr erfüllt gewesen sind und ihm ein bestimmter, berücksichtigungsfähiger Betrag auch tatsächlich gezahlt worden ist (vgl. hierzu für die Jahresendprämie auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2019 - L 33 R 24/17 -, juris).
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